Die Geschäftsleitung - wen wundert´s - ist dazu jedoch nicht bereit! Der Geschäftsführer Helmuth Barkowski läßt durch seinen RA Löbbecke ausrichten, das diese Betriebsvereinbarung nicht verhandelbar sei!
Da sind wir als IG BAU und der Betriebsrat in Person von Desdemona Eberlein und Yousri El Hilali anderer Meinung. Auch für die Firma Interclean gilt das Betriebsverfassungsgesetz. Gem. § 87 ist die Verteilung der Trinkgelder zwingend Mitbestimmungspflichtig. Daher hat die Kanzlei Stolz und Faust im Namen des Betriebsrates jetzt auch die Verhandlungen als gescheitert erklärt und es wird die Einigungsstelle zur Klärung der Angelegenheit angerufen.
Die Belegschaft hat sich auf den zwei Versammlungen (1 mal um 10.00 Uhr und 1 mal um 15.00 Uhr) dafür ausgesprochen, das alle Mitarbeiter im Centro Oberhausen am Trinkgeld beteiligt werden sollen.. Dies wird nun in der Einigungsstelle entschieden.
IG BAU - die tun was
http://www.derwesten.de/staedte/gladbeck/interclean-klofrauen-kaempfen-weiter-um-trinkgeld-im-centro-id9011480.html
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http://www1.wdr.de/studio/essen/nrwinfos/nachrichten/studios30402.html
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http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article124690378/Das-grosse-Geschaeft.html