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Trinkgelder gehören den Beschäftigten!


09.10.2014
Solidarität mit Mona und Sabine kontra InterClean
„Klofrau“ bekam einen Teil des Trinkgeldes zugesprochen.

Das Arbeitsgericht in Gelsenkirchen hat heute dem IG BAU – Mitglied Simone Reissner in einem Vergleich 2/3 des Ihr zustehenden Trinkgeldes aus den Klagemonaten Mai/Juni 2013 zugesprochen. Dito ihrem Mann, der nun 2.000 € von den Trinkgeldern erhält.
Interclean musste sich geschlagen geben.

War in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm schon beschieden worden, dass das von Dritten (Kunden des Centro) auf den Teller gelegt Geld als Trinkgeld, und damit für den dort sitzenden Beschäftigten, gegeben worden war.

Frei nach den uns allen bekannten Sitten: Wer solche Arbeiten als Dienstleister tätigt, dem gebe ich ein Trinkgeld. Sittenwidrig ist es, so unser Schluss aus dem Urteil, wenn ein Arbeitgeber den Betroffenen dieses Trinkgeld wieder wegnehmen will.

Heute sollte letztlich entschieden werden, welcher Anteil den Beschäftigten vom Trinkgeld zusteht.

Insgesamt geht es um sehr hohe Summen. Können doch locker 30.000 € in einem umsatzstarken Monat (Weihnachten !) im Centro an Trinkgeldern von den Kunden auf die vielen Teller gelegt werden. Umgelegt auf die diversen Mitarbeiter, auf die jeweiligen Tage sind also schon mal 200 bis 300 Euro am Tag möglich. Der Schnitt ist sicherlich um einiges darunter.

Wir gratulieren der Kollegin Simone und ihrem Mann xxx für ihren Mut und die Entschlossenheit diesen Kampf um ihr Recht, mit tatkräftiger Unterstützung der IG BAU – MEO, zu diesem Erfolg gebracht zu haben. Simone: „Mein Dank gilt auch der IG BAU und den Kollegen. Insbesondere der Gewerkschaftssekretärinnen, Gerlinde Schenk und Heike Stoffels.“

Der Geschäftsführer von Interclean, Hr. Helmut Bartkowski, ließ allerdings keinen Zweifel daran, die unverschämte Praxis in seinem Unternehmen auch weiterhin zu praktizieren. Die Firma hat mittlerweile Zweigstellen in Berlin, Hamburg und anderen Städten.

Diese Sorte Unternehmer wird ihre tarifunterlaufende und ganz offensichtlich als sittenwidrig zu bezeichnende Praxis so lange weiter verfolgen, bis sich die nächsten und am besten viele Beschäftigte dagegen zu Wehr setzen. Wir werden die Kolleginnen und Kollegen dahingehend mit Kräften unterstützen.

Verhandlung Nr. 2 des Tages:
Im zweiten Arbeitsgerichtsverfahren gegen die Firma Interclean am selben Tag, ex. Betriebsrätin Desdemona Eberlein versus Interclean, wurde die Verhandlung mit Verfahrensfragen durch den Rechtsanwalt der Fa. Interclean eingeleitet. Leider schloss sich dem das Gericht an und stellte fest, dass nun erst geklärt werden muß, ob der (ordnungsgemäße) Betriebsratsbeschluss des vorherigen Betriebsrates der Interclean (D. Eberlein und ein weiter Kollege) rechtlich nicht anfechtbar sei. Dazu wird das Gericht zuerst beraten. Die Verhandlung wurde somit vertrag und bis zur Klärung auf Eis gelegt.

Kollegin Eberlein klagt auf Erstattung der von Ihr privat vorgestreckten Ausgaben für Druckerpatronen um die Arbeit des damaligen Betriebsrates und des Wahlvorstandes, dessen Vorsitzende sie war, ordnungsgemäß erledigt werden konnte. InterClean unterstellt Ihr hier Veruntreuung und behauptet, die Patronen seien nicht für die betrieblichen Aufgaben angeschafft und genutzt worden.

Nicht befriedigend, da es schon heute möglich gewesen wäre, so der Rechtvertreter der Kollegin Eberlein, einige der Fragen des Gerichtes unter den anwesenden Zeugen zu klären und zu hinterfragen.

Das heißt: Fortsetzung folgt.
Ein kleines Solidaritätskomitee, das sind ex. Kollegen der InterClean, die Fachgruppe Gebäudereiniger in MEO, weitere Kollegen der IG BAU und der Ver.di – Oberhausen, wird die Kollegin Desdemona auch in den nächsten Wochen in Ihrer Auseinandersetzung begleiten.